UNSER REGELWERK.
Allgemeines Regelwerk
§ 1.0 Das Team von X Roleplay behält sich das ausdrückliche Recht vor, Spieler vom Server auszuschließen, die nach Einschätzung der Serverleitung nicht zur Gemeinschaft und Atmosphäre des Servers passen. Dies gilt unabhängig davon, ob schwerwiegende Regelverstöße vorliegen oder nicht.
Kriterien für mangelnde Eignung können unter anderem sein: Verhalten, das die Roleplay-Atmosphäre nachhaltig stört, wiederholte kleinere Regelverstöße, unverhältnismäßig häufige oder grundlose Beleidigungen, toxisches Verhalten sowie aggressives oder respektloses Auftreten, das die Serveratmosphäre beeinträchtigt.
§ 1.1 Das Mindestalter für die Teilnahme am Server beträgt 18 Jahre. Alle Spieler müssen geistige Reife und ein Mikrofon mit guter Tonqualität besitzen.
§ 1.2 Jegliche Form von Serverschädigung, einschließlich des Echtgeldhandels, führt zum permanenten Serverausschluss.
§ 1.3 Das Ausnutzen von Grauzonen, technischen Fehlern (Bugs oder Glitches) oder sonstigen Lücken im System ist strengstens untersagt.
§ 1.4 Support- und Whitelistgespräche dürfen weder aufgenommen noch gestreamt werden.
§ 1.5 Das Diskutieren oder Klären von Banns oder Sanktionen anderer Spieler im Support ist verboten und kann selbst mit einem Bann geahndet werden.
§ 1.6 Spieler, die sogenanntes "Gamboverhalten" an den Tag legen, können mit Whitelist-Entzug bis hin zum vollständigen Community-Ausschluss sanktioniert werden.
§ 1.7 Streitigkeiten außerhalb des Roleplays werden nicht toleriert. Was im RP passiert, bleibt auch im RP.
§ 1.8 Der Gang in den Discord-Support ist erst nach vollständigem Ausspielen der RP-Situation erlaubt – nicht währenddessen.
§ 1.9 Teammitglieder dürfen nicht beleidigt oder angefeindet werden. Konstruktive Kritik ist erlaubt, solange sie sachlich und respektvoll formuliert ist.
§ 1.10 Wer sich auf Servern oder in Gruppen aufhält, in denen Cheats, Spoofer oder vergleichbare Tools für FiveM angeboten, geteilt oder beworben werden, kann mit einem dauerhaften Projektausschluss sanktioniert werden.
§ 1.11 Cheating, Hacking, Bugusing, Makros sowie jegliche Software, die auf den GTA-Prozess zugreift, diesen beeinflusst oder verbirgt – auch ohne direkten Spielvorteil – sind verboten. Gleiches gilt für die Verbreitung solcher Programme, das Decken von Cheatern sowie das Ausnutzen von Desyncs.
§ 1.12 Die Verwendung von verbotenen Gruppennamen im RP ist untersagt.
§ 1.13 Fremdwerbung für andere Server, Projekte oder Communities ist auf allen Plattformen untersagt – egal ob im Spiel, im Discord oder per Direktnachricht.
§ 1.14 Jeder Spieler ist verpflichtet, relevante RP-Situationen eigenständig aufzunehmen – insbesondere Eskalationen, Informationsweitergaben, Kills oder Fluchten.
§ 2.0 Die Verwendung von Auflösungen im Format 5:4, 5:3 oder ähnlichen Varianten ist untersagt. Auch gestreckte oder verzerrte Darstellungen sowie jegliche Form von Crosshair-Manipulation, ob durch Software, Hardware, Mods oder Monitorfunktionen, sind verboten.
§ 2.1 Folgende Windows-Dienste müssen auf jedem System dauerhaft aktiviert sein: EventLog, SysMain, DiagTrack, DPS und PcaSvc.
§ 2.2 Zur Aufnahme sind ausschließlich Medal, OBS, NVIDIA GeForce Experience oder AMD Radeon Software erlaubt.
§ 2.3 Alle Kill-Clips unterliegen einer Aufbewahrungspflicht von mindestens 48 Stunden und müssen im Bedarfsfall unverzüglich bereitgestellt werden. Jeder Kill ist als unbearbeiteter Clip mit Originalton zu dokumentieren, wobei der Clip mindestens acht Sekunden lang sein muss, vier Sekunden vor und vier Sekunden nach dem Kill.
§ 2.4 Spieler mit aktiver Rolle „Aufnahmepflicht“ müssen ihre gesamte Sitzung lückenlos aufzeichnen. Die Aufnahme beginnt mit dem sichtbaren Desktop vor dem Start, umfasst das Öffnen von FiveM, den Serverbeitritt, die komplette Spielzeit sowie das vollständige Ausloggen, das Schließen von FiveM und das anschließende Anzeigen des Desktops. Zur Aufnahme sind ausschließlich NVIDIA GeForce Experience mit aktivierter Desktop-Erfassung oder AMD Radeon Software erlaubt.
§ 2.5 Spieler mit aktiver Rolle "Aufnahmepflicht" müssen beim Zurücksetzen des PCs oder beim Wechsel des Systems vorab über ein Analyse-Ticket gemeldet und durch das Team genehmigt werden. Eigenmächtige Änderungen können zu Sanktionen führen.
§ 2.6 Spieler können auch anhand ihrer eingereichten oder öffentlich zugänglichen Kill Clips ohne zusätzliche Systemanalyse sanktioniert werden, wenn das Serverteam darin eindeutige Hinweise auf Cheating, Manipulation oder schwerwiegende Regelverstöße erkennt.
§ 3.0 Das Leben eines Charakters ist das höchste Gut und muss entsprechend geschätzt und geschützt werden. Materielle Güter sind dem eigenen Leben stets unterzuordnen.
§ 3.1 Nach dem Aufwachen beim Notfallmediziner sind alle Erinnerungen an Täter, deren Aussehen oder an die vorherige RP-Situation vollständig vergessen. Andere Spieler dürfen dir von der vorherigen Situation berichten.
§ 3.2 Ein Spieler, der beim Notfallmediziner aufwacht, darf nicht an den Ort der noch laufenden RP-Situation zurückkehren, auch nicht nach einem Ortswechsel.
§ 3.3 Nach dem Aufwachen beim Notfallmediziner dürfen keine weiteren RP-Folgen aus der vorherigen Situation entstehen.
§ 3.4 Das gezielte Abcampen von Krankenhäusern oder Notfallzentren, um spawnende Spieler abzufangen, ist verboten.
§ 3.5 Fail RP ist untersagt und beschreibt jedes Verhalten, das die Logik, Realitätsnähe oder Glaubwürdigkeit einer RP-Situation stört oder zerstört.
§ 3.6 Power RP ist untersagt und liegt vor, wenn du eine RP-Situation aufzwingst oder erzwingst, ohne der Gegenseite realistische Reaktionsmöglichkeiten zu lassen.
§ 3.7 Ninja RP ist untersagt. Eine Einmischung in eine RP-Situation ist nur erlaubt, wenn ein direkter Bezug zur Situation besteht.
§ 3.8 Niemand darf ohne einen passenden RP-Hintergrund gewaltsam verletzt werden. Art und Intensität der Gewalt müssen nachvollziehbar zur Situation passen.
§ 3.9 Das gezielte Anfahren, Rammen oder Überfahren von Spielern ist verboten. Eine Ausnahme besteht nur, wenn eine Person im direkten Fluchtweg steht und es keine andere Option gibt. Dabei ist ein einmaliger Kontakt zulässig, solange es verhältnismäßig ist.
§ 3.10 Vergewaltigungs- oder vergleichbares RP ist auf dem Server strengstens verboten.
§ 3.11 Anstößiges RP wie extreme Folter, Zerstückelung oder schwere sexuelle Belästigung ist untersagt.
§ 3.12 Es ist verboten, RP-bezogene Inhalte außerhalb des Spiels über Plattformen wie Discord, WhatsApp oder andere Messenger zu besprechen oder zu regeln.
§ 3.13 Meta-Gaming ist untersagt. Informationen, die du außerhalb des Spiels erfährst (z. B. aus Discord, Streams oder OOC-Gesprächen), dürfen im RP nicht verwendet werden.
§ 3.14 Es ist verboten, mit einer administrativen Beschwerde zu drohen oder indirekte Regelanspielungen zu machen. Aussagen in dem Zusammenhang wie „Ist dir dein Leben nichts wert?“ gelten als Regelbruch.
§ 3.15 Das absichtliche Verlassen einer RP-Situation z. B. durch Ausloggen, gilt als RP-Flucht und ist strengstens untersagt. Insbesondere ist es verboten, das Spiel während oder bis zu zehn Minuten nach einer aktiven RP-Situation zu verlassen oder Fahrzeuge in dieser Zeit einzuparken.
§ 3.16 Jegliche OOC-Kommunikation während des Spiels ist strikt untersagt und wird sanktioniert.
§ 3.17 Nach einem Gamecrash oder Serverrestart muss allen Beteiligten genügend Zeit gegeben werden, um in die RP-Situation zurückzukehren.
§ 3.18 Das Erkennen einer vollmaskierten Person anhand von Stimme oder äußerem Erscheinungsbild ist untersagt. Als Vollmaskierung gilt jede Maske, die das gesamte Gesicht bedeckt. Masken, die nur Teile des Gesichts verdecken (z. B. Halbmasken), gelten nicht als Vollmaskierung.
§ 3.19 Mitglieder des Serverteams dürfen im RP nicht als solche erkannt oder darauf angesprochen werden.
§ 3.20 Jede Form von Eigenbereicherung (z. B. Abziehen, Ausrauben) ist nur mit nachvollziehbarem RP-Hintergrund erlaubt. Reines Lootverhalten („Ich klau einfach alles, was geht“) ohne vorherige glaubwürdige RP-Interaktion wird als Fail RP gewertet.
§ 3.21 Verfolgungsjagden müssen realistisch dargestellt werden. Die Polizei darf flüchtende Fahrzeuge nur dann durch Rammen stoppen, wenn sich eine Verfolgungsjagd über längere Zeit hinzieht. Bei mehrfachen Überschlägen darf das Fahrzeug nicht weiterverwendet werden.
§ 3.22 Bei Verkehrskontrollen ist das Ziehen von Waffen grundsätzlich untersagt. Nur der jeweilige Fraktionsleiter (12er) darf in solchen Fällen Mitglieder hinzuziehen. Ein Schusswechsel ist erst erlaubt, wenn die Polizei zuerst schießt. Durchsuchungen dürfen nur bei einem konkreten, begründeten Verdacht erfolgen; ein fehlender Führerschein reicht nicht aus.
§ 3.23 Waffen dürfen nicht wegen Kleinigkeiten gezogen werden. Provozierendes Verhalten mit dem Ziel, ein Schussgefecht auszulösen, ist verboten. Die Waffe ist immer die letzte Option.
§ 3.24 Aussagen wie „Hab die Fotze“ oder „Ihr NPCs“ sind nicht erlaubt. Wer einen Kampf verliert, hat sich dementsprechend zu verhalten. Das eigene Leben liegt in der Hand des Gegners.
§ 3.25 Während du aktiv auf dem Server spielst, ist es verboten, gleichzeitig über IC-Inhalte mit anderen Spielern über Discord, Teamspeak oder andere externe Plattformen zu kommunizieren.
§ 3.26 Das Schänden bewusstloser Personen ist untersagt.
§ 3.27 Rücksichtsloses oder gefährdendes Fahren, insbesondere an belebten Orten wie dem Würfelpark, Tuner oder dem MD, ist verboten.
§ 3.28 Extrem unrealistisches Fahrverhalten wie Sprünge über Berge, rücksichtsloses Rammen oder Offroad-Fahren mit ungeeigneten Fahrzeugen ist untersagt.
§ 3.29 Fake Geiseln sind verboten. Dies umfasst auch Freunde oder Mitglieder der eigenen Familie oder Fraktion.
§ 3.30 Es dürfen maximal fünf Geiseln für einen Raub/Überfall genommen werden.
§ 3.31 Zivile Zusammenschlüsse dürfen bei Geiselnahmen, Überfällen oder vergleichbaren Straftaten aus maximal sieben Spielern bestehen – unabhängig von Fraktion, Familie oder sonstiger Zugehörigkeit. Das absichtliche Umgehen dieser Begrenzung durch koordinierte Gruppierungen mit Vorwissen ist untersagt.
§ 3.32 Das Entwenden von Waffen oder Ausrüstung staatlicher Fraktionen (MD, USMS, FIB, PD, DOJ) ist verboten.
§ 3.33 Bei Geiselnahmen müssen Forderungen wirtschaftlich realistisch und nachvollziehbar formuliert sein.
§ 3.34 Geiseln müssen während der gesamten Dauer der Situation aktiv eingebunden und bespielt werden.
§ 3.35 Es ist verboten, Dispatch-Funktionen zum Zweck der Geiselnahme oder Entführung der aufgerufenen Personen zu missbrauchen.
§ 3.36 Überfallene Spieler dürfen nicht getötet werden, sofern sie kooperativ handeln.
§ 3.37 Tötungen während eines Überfalls sind nur zulässig, wenn das Opfer ohne Anweisung zum Funkgerät oder Handy greift oder sich aktiv widersetzt. Bloßes Sprechen stellt keinen Tötungsgrund dar und gilt als Power RP.
§ 3.38 Das Durchsuchen bewusstloser Charaktere ist zulässig, jedoch dürfen Gegenstände erst nach dem Ende des aktiven Schusswechsels erbeutet werden. Spielern, die nicht direkt an der RP-Situation beteiligt waren, ist das Aufsammeln oder Aneignen jeglicher Gegenstände untersagt.
§ 3.39 Es ist untersagt, andere im RP zu Schwüren wie „Schwör bei Gott“ oder „Sag Wallah“ zu drängen oder sie gezielt dazu zu provozieren, wenn dadurch OOC-Grenzen überschritten werden. Das bewusste Auffordern und Nutzen von Schwüren zur Erzeugung von OOC-Druck stellt einen Regelverstoß dar.
§ 3.40 Illegale Handlungen wie Entführungen oder Tötungen sind an öffentlichen, stark frequentierten Orten (z. B. Würfelpark, legale Routen, Krankenhaus, Unternehmen) untersagt. Straftaten müssen realistisch und unauffällig in abgelegenen Bereichen (z. B. Gassen, Hinterhöfe) erfolgen. Zwischen 00:00 und 08:00 Uhr entfällt dieses Prinzip – nachts besteht erhöhte Gefahr.
§ 3.41 Staatliche Behörden dürfen nicht gestürmt oder geraidet werden.
§ 3.42 Copbaiting ist strengstens untersagt. Darunter fällt unter anderem das gezielte Provozieren von Polizisten ohne nachvollziehbaren RP-Hintergrund, z. B. durch das wiederholte Betreten von Sperrzonen sowie unnötiges Rammen. Solches Verhalten gilt als unrealistisch und wird als Fail RP gewertet.
Rassismus, Diskriminierung oder rechtsextreme Inhalte werden nicht toleriert.
Auch abgeschwächte oder indirekte Formulierungen in diese Richtung werden wie ein Regelverstoß behandelt
- rassistische, homophobe oder sexistische Ausdrücke
- Das N-Wort und ähnliche Formulierungen
- „Stream“, „Livestream“, „Support“, „Regelwerk“ im RP
- Gaming-Begriffe wie „Movement“, „One-Shot“, „Aim“, „Presets“
- OOC-Ausdrücke wie „Taste“, „Pommes“, „Stöpsel“ etc.
- Anspielungen auf Cheating, Modding oder Exploits
Verbotene Inhalte
- Hassrede jeglicher Art
- das Ausspielen von Behinderungen oder schweren Erkrankungen
- Witze oder Beleidigungen über Behinderungen (z. B. Sprachfehler)
- herabwürdigende Aussagen über Verstorbene(Tote beleidigen)
- religiöse Rollen, Inhalte, Heilige Schriften oder Bezüge (z. B. „Gott“, „Prophet“)
- verbotene oder indexierte Musikstücke
Fraktions-regelwerk
§ 1.0 Es wird zwischen zwei Kategorien von kriminellen Fraktionen unterschieden: Kategorie 1 umfasst Kartelle, Mafias und Bruderschaften. Kategorie 2 umfasst Gangs und Motorradclubs (MCs).
§ 1.1 Fraktionen der Kategorie 1 dürfen maximal 25 Mitglieder haben, davon höchstens 22 Männer und mind. 3 Frauen. Fraktionen der Kategorie 2 dürfen maximal 20 Mitglieder haben, davon höchstens 18 Männer und mind. 2 Frauen.
§ 1.2 Ein Bloodout führt zum vollständigen Gedächtnisverlust des Charakters bezüglich aller Erinnerungen an die Fraktion und deren Aktivitäten.
§ 1.3 Nach dem Verlassen einer Fraktion gilt eine Fraktionssperre von 7 Tagen sowie zusätzlich 14 Stunden reiner Spielzeit nach dem Austritt. Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Eine Rückkehr in dieselbe Fraktion ist frühestens nach drei Monaten erlaubt.
§ 1.4 Das Einmischen Dritter in Konflikte zwischen Bad Fraktionen ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen müssen von der Fraktionsverwaltung explizit für bestimmte RP-Stränge genehmigt werden. Staatliche Fraktionen dürfen sich in Konflikte einmischen.
§ 1.5 Beim Agieren als Fraktion dürfen ausschließlich Fahrzeuge aus der offiziellen Fraktionsgarage verwendet werden.
§ 1.6 Kategorie 2 Fraktionen dürfen ihre Kutten oder Flags niemals ablegen. Fraktionen der Kategorie 1 dürfen ihre Kleidung ablegen, sofern sie nicht aktiv als Fraktion handeln. Wer absichtlich seine Kleidung ablegt, um eine Fraktionssituation zu provozieren, wird entsprechend sanktioniert.
§ 1.7 Ein Base-Raid ist alle 12 Stunden erlaubt, jedoch nur, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Vor dem Raid müssen beide Fraktionen miteinander gesprochen und versucht haben, den Konflikt diplomatisch zu lösen. Kommt es zu keiner Einigung, dürfen beide Seiten einen Angriff starten.
§ 1.8 Jede Fraktion erhält einen offiziellen Discord-Server, der von der Fraktionsverwaltung bereitgestellt wird. Alle anderen externen Discords sind verboten. Der Fraktions-Discord darf nicht zum Metagaming, für Fight-Ankündigungen oder Weckrufe genutzt werden. Eine Ankündigung zur Aufstellung ist maximal einmal täglich erlaubt.
§ 1.9 Mitglieder, die sich nicht an das Fraktionskonzept halten oder durch negatives Verhalten auffallen, können durch die Fraktionsverwaltung aus der Fraktion entfernt werden. Solche Personen erhalten zusätzlich eine Fraktionssperre von vier Wochen.
§ 1.10 Jegliche aggressive Handlung von Bad-Fraktionen dürfen frühestens 30 Minuten nach und spätestens 30 Minuten vor einem Server-Restart durchgeführt werden.
§ 1.11 Reports zwischen Fraktionen dürfen ausschließlich von einem Leader eingereicht werden. Davon ausgenommen sind schwere Regelverstöße wie Cheating, Massen-RDM oder ähnliche Ausnahmen.
§ 1.12 Forderungen müssen realistisch und verhältnismäßig zur RP-Situation passen. Sie sollen der Deeskalation dienen, nicht zur Bereicherung führen. Nicht herstellbare Gegenstände dürfen nicht gefordert werden.
§ 1.13 Pro Fraktion darf nur ein Helikopter ausgeparkt und verwendet werden.
§ 1.14 Wird ein 12er durch staatliche Fraktionen in das Staatsgefängnis (SG) transportiert, ist ein Angriff auf den Gefangenentransport zulässig.
§ 1.15 Das DOJ und andere staatliche Einrichtungen dürfen nur im Rahmen einer schlüssigen RP-Handlung Ziel eines Angriffs werden. Der Angriff muss klar begründet, durchdacht und RP-technisch vorbereitet sein. Das stumpfe Erschießen von Beamten ist strengstens untersagt.
§ 2.0 Ein Krieg darf nur vom Leader einer Bad-Fraktion erklärt werden. Die Kriegserklärung muss mündlich, persönlich von Leader zu Leader erfolgen, nicht telefonisch.
§ 2.1 Eine Kriegserklärung muss auf konkreten RP-Ereignissen basieren und darf nicht willkürlich erfolgen. Die Begründung muss durch einen aussagekräftigen Clip dokumentiert werden.
§ 2.2 Nach einer Forderung dürfen keine neuen Mitglieder aufgenommen werden.
§ 2.3 Nach einem Fight muss eine Wartezeit von mindestens 1 Stunde eingehalten werden, bevor der nächste Fight stattfindet.
§ 2.4 Die beim Konfliktgrund genannte Forderung darf nachträglich nicht erhöht oder erweitert werden.
§ 2.5 Eine Fraktion darf maximal eine Route besitzen. Eine neue Route darf nur einmal in 7 Tagen gefordert werden.
§ 2.6 Routenbesitzer dürfen keine andere Route angreifen, besetzen oder fordern, aber auf anderen Routen arbeiten.
§ 2.7 Wer eine Route gewinnt oder verteidigt, erhält 7 Tage Aufbauschutz. Während dieser Zeit darf keine andere Fraktion diese Route fordern, angreifen oder besetzen.
§ 2.8 Ein Routenkrieg muss auf oder direkt an der Route stattfinden. Sobald eine Route gefordert wurde, darf sie weder verkauft, verschenkt noch auf andere Weise unbrauchbar gemacht oder entzogen werden.
§ 2.9 Mit einer Auszahlung oder dem Abgeben der Route an die fordernde Fraktion gilt der Konflikt als beendet. Die gewinnende Partei darf Forderungen nicht auszahlen.
§ 3.0 Die höchste behördliche Instanz im Roleplay ist das Department of Justice (DOJ). Alle Behörden unterstehen den Weisungen des DOJ und müssen dessen Entscheidungen respektieren.
§ 3.1 Die maximale Haftdauer beträgt 60 Hafteinheiten (Minuten). In besonders schweren Fällen kann die DOJ 01 die Haftzeit auf bis zu 120 Einheiten verlängern. Diese Entscheidung muss klar im RP begründet und dokumentiert sein. Eine künstliche Verlängerung der Haftzeit durch gestückelte Haftgründe ist untersagt.
§ 3.2 Verhaftete oder inhaftierte Spieler müssen aktiv ins RP eingebunden werden, z. B. durch Verhöre, Transport oder Anhörungen.
Reines Abstellen im Zellenraum ohne RP Interaktion ist nicht zulässig (PowerRP).
§ 3.3 Zufällige oder unbegründete Durchsuchungen ohne konkreten Verdacht oder gesetzliche Grundlage sind verboten.
§ 3.4 Sondereinsatzwaffen wie Scharfschützengewehre, Rammbock, Schild sowie Spezialfahrzeuge dürfen nur mit Genehmigung und RP Begründung eingesetzt werden.
§ 3.5 Goodfraks dürfen pro Situation nur einen Heli einsetzen. Ausnahmen sind Überfälle auf die Staatsbank, Paleto Bank, Juwelier oder staatliche Einrichtungen. Dann sind bis zu 2 Hubschrauber erlaubt. Das Medical Department (MD) ist von dieser Regel ausgenommen.
§ 3.6 Eine Razzia auf Anwesen einer Badfraktion ist nur mit dokumentierter Beweislage und Freigabe durch das DOJ erlaubt.
§ 3.7 Razzien auf illegalen Routen dürfen nur mit Genehmigung durch das DOJ erfolgen. Das Abcampen oder das Errichten von Checkpoints an Zufahrtswegen zu illegalen Routen ist verboten.
§ 3.8 Für Staatsfraktionen gilt die New-Life-Regel wie im allgemeinen Regelwerk: Nach dem Tod darf der Spieler sich nicht an der gleichen Situation beteiligen oder mit Informationen daraus weiterarbeiten.
§ 3.9 Staatsfraktionsspieler dürfen sich nur dann einer laufenden RP-Situation anschließen, wenn eine aktive Funkmeldung oder ein Notruf erfolgt ist. Ein Nachrücken in laufende Schusswechsel ist ausschließlich erlaubt, wenn die betreffende Person zum Zeitpunkt des Funkspruchs im Dienst war. Das Nachrücken muss realistisch ins RP eingebettet sein, unlogisches, sprunghaftes oder teleportartiges Verhalten ist untersagt.
§ 3.10 Im DOJ und FIB ist jegliche Korruption sowie das Weitergeben interner Informationen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie durch die zuständige Behördenleitung genehmigt wurden und nachweislich der Aufklärung oder Verfolgung von Straftaten im RP dienen. Handlungen, die dem Projekt schaden, bleiben auch bei Genehmigung ausdrücklich verboten.
§ 3.11 Im LSPD und USMS ist jede Form von Korruption sowie das unerlaubte Weitergeben interner Informationen strikt untersagt, unabhängig von Rang oder Situation.
§ 3.12 Im LSMD ist jede Form von Korruption verboten.
Lediglich das Weitergeben von Informationen ist gestattet, alle anderen korrupten Handlungen sind fraktionsweit untersagt.
§ 3.13 Alle Ausrüstungsgegenstände staatlicher Fraktionen gehören ausschließlich ins offizielle Fraktionsinventar. Das Lagern von Waffen oder Ausrüstung staatlicher Fraktionen in privaten Häusern, Fahrzeugen oder Depots ist verboten.
§ 3.14 Das absichtliche Lügen über Belehrungen, wie etwa das Vortäuschen einer erfolgten Rechtsbelehrung, ist verboten.
§ 3.15 Mitglieder, die sich nicht an das Fraktionskonzept halten oder durch negatives Verhalten auffallen, werden durch die Fraktionsverwaltung aus der Fraktion entfernt. Solche Personen erhalten zusätzlich eine Fraktionssperre von vier Wochen.
§ 4.0 Gangs sind ein wichtiger Bestandteil des Servers mit besonderen Rechten und Pflichten. Dennoch gelten grundlegende RP-Regeln, die ein realistisches Verhalten widerspiegeln.
§ 4.1 Kriegsverträge zwischen Gangs sind nicht gestattet. Gangs dürfen nicht „an die Wand gestellt“ werden – das bedeutet: Nach einem Kampf muss man vom Tatort flüchten. Das gezielte Warten auf Sanitäter, um die besiegte Gang zu fesseln oder auszurauben, ist verboten - das looten der Leichen ist wiederum erlaubt. Helikopter dürfen in Gang-Konflikten nicht verwendet werden.
§ 4.2 Nach einem Jump muss auf eine Reaktion der gegnerischen Gang gewartet werden. Dauerhaftes Jumpen ohne nachvollziehbaren RP-Hintergrund ist strengstens untersagt. Erlaubt ist das Jumpen nur mit Fäusten, Baseballschlägern oder einem Schlagring.
§ 4.3 Drive-Bys sind nur mit entsprechendem RP-Hintergrund erlaubt. Wahllose Gewalt ohne Kontext gilt als RDM und ist strengstens verboten. Es muss immer eine nachvollziehbare Vorgeschichte und Motivation existieren. Drive-Bys aus Langeweile oder ohne triftigen Grund führen zu Sanktionen.
§ 4.4 Das vollständige Tragen von Kleidung in einer einheitlichen Gang-Farbe ist untersagt. Beispiel: Ballas-Mitglieder dürfen sich nicht komplett in Lila kleiden. Übermäßige Farbdarstellung schadet dem realistischen RP und ist verboten.
§ 4.5 Gang-Mitglieder müssen sich realistisch und straßengerecht kleiden. Ein Kleidungsstück in Gang-Farbe zusätzlich zur Flag ist gestattet. Komplett einfarbige Outfits gelten als unrealistisch und sind untersagt.
§ 4.6 Gangs sind ausschließlich über ihre Flag identifizierbar, nicht über komplette Kleidung. Die Flag muss immer klar erkennbar und sichtbar getragen werden. Mögliche Platzierungen: Kopf (Bandana, Mütze), Arm (Binde), Hose (Tuch), o. Ä.
§ 4.7 Konflikte zwischen Gangs müssen im jeweiligen Heimgebiet der beteiligten Gangs stattfinden.
Beispiele: – Ballas (Davis) → Konflikte müssen in Davis ausgetragen werden. – Vagos (Vespucci) → Konflikte müssen in Vespucci ausgetragen werden.
Kämpfe oder Auseinandersetzungen in neutralen Stadtteilen sowie Konflikte außerhalb des zugewiesenen Territoriums gelten als Fail-RP.
Ausnahmen: – Verfolgungsjagden dürfen das Territorium verlassen, wenn sie dort begonnen haben. – Bereits laufende RP-Situationen, die sich organisch weiterentwickeln.
§ 5.0 Davis ist ein berüchtigtes Ghetto Viertel mit eigener Dynamik und speziellen Regeln. Das Gebiet ist geprägt von Gang Aktivitäten, dunklen Gassen und einer rauen Straßenkultur. Entsprechend gelten besondere Rahmenbedingungen für RP und Verhalten.
§ 5.1 Ab 00:00 Uhr entfällt in Davis die übliche Eigenbereicherungsregel. Das bedeutet: Die Gassen werden gefährlich, jeder betritt das Gebiet auf eigenes Risiko. Nur Gangs mit Sitz in Davis dürfen ab 00:00 Uhr Überfälle auf Personen in diesem Gebiet zur Eigenbereicherung durchführen. Auch nachts gelten weiterhin die allgemeinen RP-Anforderungen.
§ 5.2 Gangs mit Sitz in Davis erhalten besondere territoriale Rechte: Die eigene Hood umfasst alle angrenzenden Straßen um den Hauptsitz. Die Beanspruchung des Gebiets muss aktiv und dauerhaft durch RP untermauert werden. Schutzgeldforderungen an lokale Betriebe in Davis sind erlaubt, jedoch nur mit hochwertigem, durchdachtem RP. Reines Power-RP oder bloßes Auftreten reicht nicht aus, das RP muss "einen Film erzählen".
§ 5.3 Die physische Abschottung von Hoods ist untersagt: Es dürfen keine Tore, Mauern oder sonstigen Barrieren errichtet werden. Die Kontrolle der Hood erfolgt ausschließlich über Präsenz, Aktionen und Roleplay – nicht durch bauliche Maßnahmen.
§ 5.4 Die raue Ghetto-Mentalität muss im Verhalten und in Reaktionen berücksichtigt werden. – Auf Provokationen wie Beleidigungen oder Tritte gegen Fahrzeuge darf nicht mit unverhältnismäßigem Großeinsatz der staatlichen Behörden reagiert werden.
§ 5.5 Zivilisten, die aktiv legale Berufe ausüben (z. B. Müllabfuhr, Lieferdienste, Handwerker), dürfen nicht überfallen werden, unabhängig von Tageszeit oder Ort. Interaktion mit Zivilisten ist erlaubt und erwünscht, sofern sie nicht der Eigenbereicherung dient.
Streaming Regelwerk
§ 1.0 Jeder Streamer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Stream-Chat aktiv moderiert wird und Regelverstöße dort unterbunden werden.
§ 1.1 Das gezielte OOC-Triggern während eines Livestreams ist verboten und wird als Regelbruch gewertet.
§ 1.2 Supportgespräche sowie laufende oder vergangene Banns dürfen im Stream weder angesprochen noch thematisiert werden.
§ 1.3 Streamer haften auch für das Verhalten ihrer Moderatoren. Werden andere Spieler oder Fraktionen durch Twitch-Mods beleidigt oder öffentlich diffamiert, wird der Streamer sanktioniert.
§ 1.4 Leak-Streams sowie das gezielte Verbreiten von Hassinhalten oder Hetze über Social-Media-Kanäle sind verboten.
§ 1.5 Es ist strengstens untersagt, anderen Spielern oder Fraktionen im Stream Cheating zu unterstellen oder solche Andeutungen zu machen.
§ 1.6 Die Teilnahme an „Talks“ oder Diskussionsrunden, in denen aktiv gegen den Server gehetzt wird, ist verboten – unabhängig davon, ob dies live oder nachträglich erfolgt.
§ 1.7 Sowohl im Stream als auch in anderen öffentlichen Chats ist es untersagt, andere Spieler, Fraktionen oder Teammitglieder massiv zu beleidigen oder gegen sie zu hetzen.
§ 1.8 Jegliche Hetze gegen das Projekt, den Server oder die Serverleitung – egal ob im Stream oder außerhalb – ist strengstens untersagt.